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ÖNGENE – Förderungsrichtlinien / Generhaltungsprogramm

Fremdgenanteil

Grundsätzlich gelten derzeit alle Braunviehtiere mit einem OBV- Blutanteil von mindestens 75% als förderungsfähig. Bis 2010 gilt ein Fremdgenanteil von 25% bei Kühen als prämienfähig. Ab 2010 muß der Fremdgenanteil auf 12,5 % und ab 2014 auf 6,25 % reduziert werden.

Die Anträge für gefährdete Tierrassen werden von der AMA dem Vorarlberger Braunviehzuchtverband als Verantwortliche Organisation (VO) zur Kontrolle und Bestätigung vorgelegt. Seit 2007 erfolgt die Bestätigung online. Das heißt, die erfassten Anträge werden von der AMA ins Internet gestellt. Die VO ist dann verpflichtet die beantragten Tiere auf alle Bedingungen (Fremdgenanteil, Anpaarung usw.) zu überprüfen und die Tiere zu bestätigen oder abzulehnen. Eine Nacherfassung, Änderung oder Ergänzung der Tierliste für Generhaltungsrassen muß immer über die AMA erfolgen. Die VO hat keine Zugriffe auf Daten- Änderungen und ist lediglich für die Bestätigungen der Tiere (Freigabe oder Ablehnung) zuständig!! Im Jahr 2009 konnten in Österreich 550 Tiere bestätigt werden.

Antrag Generhaltungsprogramm nicht mehr möglich!!

Ein Einstieg in das Generhaltungsprogramm ist derzeit nicht mehr möglich. Was nach Ablauf des ÖPUL- 2007 kommt ist noch ungewiss. Derzeit gilt das Original Braunvieh als hochgefährdet (unter 1000 Stück Zuchttiere!) und erhält somit einen erhöhten Prämienzuschlag.

Die Prämie für hoch gefährdete Tierrassen beträgt derzeit € 280,- bei Kühen und 530,- € bei Zuchtstieren. Wenn die Rasse mehr als 5000 Tiere überschreitet, gilt diese nicht mehr als gefährdete Tierrasse.

Der Vorarlberger Braunviehzuchtverband als verantwortliche Organisation ist bemüht, Samen und Zuchtstiere vorwiegend aus alter Genetik zur Verfügung zu stellen. Die Informationen zu den Besamungsstieren sind diesem Heft beigelegt. Zuchtstiere für den Natursprung werden vom Braunviehzuchtverband erst nach Besichtigung anerkannt und müssen gezielt zur Paarung verwendet werden. Importtiere aus der Schweiz sind auf Grund der dortigen Größe der Population (ca. 8000 Stück) und des unterschiedlichen Zuchtziels (Milch >6000 kg), nur teilweise für das Generhaltungsprogramm zugelassen.

Bitte setzen sie sich vor dem Import mit dem Zuchtverband oder der VO in Verbindung.

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